Endlich. Einfach Schwimmen und Baden wie vor Corona!

Foto zwei fröhliche Jungen spielen im Wasser

Neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung trat am 3. April 2022 in Kraft
Das Brandenburger Kabinett hat am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen.
Sie tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können.

Demnach gibt es seit Sonntag, den 3. April 2022 für den Zutritt zum Marienbad keinerlei Beschränkungen mehr. Auch die Maskenpflicht fällt weg.

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