Für den Zutritt zu den gastronomischen Bereichen gelten aktuell nachfolgende Bedingungen:
Zutritt ausschließlich für Personen, die geimpft oder genesen sind, zusätzlich mit aktuellem negativen Test und Personen mit Boosterimpfung.
Zutritt zur Gastronomie haben aktuell folgende Personen:
Geimpfte Personen: Vorlage von Impfnachweis im Original (Impfpass, Corona-Warn-App, CovPass-App, Luca-App, digitales COVID-Zertifikat der EU). Die Zweit-Impfung muss dabei älter als 14 Tage sein! + negativer Test**
Genesene Personen: Vorlage Ihres positiven PCR-Testergebnis im Original. Der Test muss mindestens 4 Wochen zurückliegen und darf nicht älter als 3 Monate sein. + negativer Test**
Keine Nachweise für Kinder unter 6 Jahre und von der Schule zurückgestellte Kinder.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Es genügt die Vorlage des vom Sorgeberechtigten unterschriebenen Schulformulars mit dem 3 mal die Woche das negative Ergebnis eines Selbsttests bestätigt wird oder ein Nachweis über den vollständigen Impfschutz. Wer keine Schule mehr besucht, muss ein negatives Testergebniss** im Original vorlegen.
Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen impfkommission ausgesprochen wurde: Die gesundheitlichen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen. Es besteht die Pflicht, im Foyer, den Toiletten, den Gängen sowie Umkleiden eine FFP2-Maske zu tragen. + negativer Test**
**(Antigen-Test nicht älter als 24 h oder PCR-Test nicht älter als 48 h)