Alle Bereiche seit Samstag, dem 13. Juni göffnet!

Foto des Marienbades aus der Vogelperspektive (Luftbild)

Am Samstag, den 13.06.2020 öffneten wir alle Bereiche

Für Nutzer stehen auf Grund der Abstandsregelungen Umkleiden, Garderobenschränke und Duschen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung.
Das Funbad und 25-m-Becken können von bis zu 109 Gästen pro Durchgang (3) besucht werden.
Das Freibad kann von maximal 240 Gästen pro Durchgang (2) gleichzeitig besucht werden.
Die Saunen können von maximal 55 Personen pro Durchgang (2) genutzt werden.
Die 4 Trockensaunen werden mit über 80 Grad C betrieben. Es wird keine Aufgüsse geben und das Dampfbad bleibt geschlossen.

Temporäre Öffnungszeiten:

Vorerst gelten folgende Öffnungs- sowie Durchgangszeiten:
Montag bis Sonntag ist das Marienbad von 09:00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet (Freibad ab 10 Uhr, Sauna ab 9.30 Uhr).

Freibad 50-m-Becken (ausschließlich mit geöffnetem Dach), Lehrschwimmbecken und Außenplansche (2 Stunden zahlen – 3 Stunden bleiben)
Durchgang 1: 10.00 bis 14.30 Uhr
Durchgang 2: 15.30 bis 20.00 Uhr

Funbad mit Innenplansche und 25-m-Becken (2 Stunden zahlen – 3 Stunden bleiben)
Durchgang 1: 09.00 bis 12.00 Uhr
Durchgang 2: 13.00 bis 16.00 Uhr
Durchgang 3: 17.00 bis 20.00 Uhr

Sauna  (2 Stunden zahlen – 3 Stunden bleiben)
Durchgang 1: 09.30 bis 14.00 Uhr
Durchgang 2: 15.00 bis 19.30 Uhr

Tarife:
Die Gäste zahlen jeweils die bekannten 2-Stunden-Tarife (Normaltarif, ermäßigter Tarif, sowie 1-m-Tarif) entsprechend der Tarifgruppen 1 bis 3 der Entgeltordnung, können dafür aber 3 Stunden im Bad verweilen.
Rabatte, Aktionen, Gutscheine oder Geldwertkarten haben während dieser Zeit keine Gültigkeit.
Das 25-m-Becken ist vorübergehend Teil des Funbades und kann nur bei Buchung des Funbades besucht werden.

Hinweise und Nutzungsbedingungen:
Zwischen den Durchgängen werden die entsprechenden Badbereiche gereinigt und desinfiziert.
Das Marienbad ist gesetzlich verpflichtet die Daten der Gäste aufzunehmen. Die Daten werden nach 4 Wochen gelöscht.
Es gelten die bekannten Bestimmungen zur Abstandregelung von 1,5 m. Im Foyer, sowie in den Umkleiden gilt Mund- und Nasenschutz-Pflicht. Dieser kann im Freibad abgenommen werden bzw. im Umkleideschrank (Funbad und Sauna) verbleiben.