Für den Zutritt gelten nachfolgende Bedingungen:
Es gilt das 3G-Modell im gesamten Bad sowie in der Gastronomie. Zusätzlich dazu müssen Geimpfte und Genesene einen elektronisch verwertbaren Nachweis (QR-Code) vorlegen. Der Nachweis muss als digitales COVID-Zertifikat in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden. Beim Zutritt wird der Nachweis vom Einlasspersonal digital verifiziert. Getestete müssen einen Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorlegen. Der gelbe Impfpass ist nicht mehr ausreichend. Zusätzlich muss ein gültiger Personalausweis zum Abgleich der Daten vorgezeigt werden.
Weiterhin gilt:
- Geimpfte Personen: Vorlage eines elektronisch verwertbaren Impfnachweis im Original (QR-Code). Die zweite Impfung muss dabei älter als 14 Tage sein!
- Genesene Personen: Vorlage Ihres positiven PCR-Testergebnis im Original mit digital verwertbarem QR-Code. Der Test muss mindestens 4 Wochen zurückliegen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Getestete Personen: Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Testzertifikats im Original. (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
- Kinder unter 14 Jahre: Keine Nachweise erforderlich.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Es genügt die Vorlage des vom Sorgeberechtigten unterschriebenen Schulformulars mit dem 3 mal die Woche das negative Ergebnis eines Selbsttests bestätigt wird. Wer keine Schule mehr besucht, muss ein negatives Testergebnis im Original vorlegen (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
- Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde: Die gesundheitlichen Gründe sind durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen. Für letztere besteht die Pflicht, im Foyer, den Umkleiden, den Gängen, den Toiletten im Foyerbereich und in der Gastronomie (bis zum Tisch) ist eine medizinische- oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Allgemeine Corona-Regeln:
Im Foyer, den Umkleiden, den Gängen, den Toiletten im Foyerbereich und in der Gastronomie (bis zum Tisch) ist eine medizinische- oder eine FFP2-Maske zu tragen. Bitte halten Sie immer ausreichend Abstand zu anderen Gästen und unseren Mitarbeitern.