2-G-Regel im Marienbad: Geimpft & Genesen!

Foto Corona Covid 2G

Für den Zutritt gelten ab Montag, den 15.11.21, nachfolgende Bedingungen:

Geimpfte Personen: Vorlage von Impfnachweis im Original (Impfpass, Corona-Warn-App, CovPass-App, Luca-App, digitales COVID-Zertifikat der EU). Die Zweit-Impfung muss dabei älter als 14 Tage sein!

Genesene Personen: Vorlage Ihres positiven PCR-Testergebnis im Original. Der Test muss mindestens 4 Wochen zurückliegen und darf nicht älter als 6 Monate sein.

Kinder unter 6 Jahre und von der Schule zurückgestellte Kinder: Keine Nachweise erforderlich.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Es genügt die Vorlage des vom Sorgeberechtigten unterschriebenen
Schulformulars mit dem 3 mal die Woche das negative Ergebnis eines Selbsttests bestätigt wird.
Wer keine Schule mehr besucht, muss ein negatives Testergebniss im Original vorlegen (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde: Die gesundheitlichen Gründe sind durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen. Für letztere besteht die Pflicht, im Foyer, den Toiletten, den Gängen sowie Umkleiden eine FFP2-Maske zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Eine Liste der aktuellen Testzentren finden Sie hier auf der Seite der Stadt Brandenburg an der Havel.

Informationen über die aktuellen Inzidenz-Zahlen erhalten Sie hier auf der Seite der Stadt Brandenburg an der Havel.