Für den Zutritt gelten ab Montag, den 15.11.21, nachfolgende Bedingungen:
Geimpfte Personen: Vorlage von Impfnachweis im Original (Impfpass, Corona-Warn-App, CovPass-App, Luca-App, digitales COVID-Zertifikat der EU). Die Zweit-Impfung muss dabei älter als 14 Tage sein!
Genesene Personen: Vorlage Ihres positiven PCR-Testergebnis im Original. Der Test muss mindestens 4 Wochen zurückliegen und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Kinder unter 6 Jahre und von der Schule zurückgestellte Kinder: Keine Nachweise erforderlich.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Es genügt die Vorlage des vom Sorgeberechtigten unterschriebenen
Schulformulars mit dem 3 mal die Woche das negative Ergebnis eines Selbsttests bestätigt wird.
Wer keine Schule mehr besucht, muss ein negatives Testergebniss im Original vorlegen (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde: Die gesundheitlichen Gründe sind durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen. Für letztere besteht die Pflicht, im Foyer, den Toiletten, den Gängen sowie Umkleiden eine FFP2-Maske zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Eine Liste der aktuellen Testzentren finden Sie hier auf der Seite der Stadt Brandenburg an der Havel.
Informationen über die aktuellen Inzidenz-Zahlen erhalten Sie hier auf der Seite der Stadt Brandenburg an der Havel.